Teilfortschreibung "Solarenergie" - förmliches Verfahren

Mit der Teilfortschreibung sollen erstmals Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Regionalplan Südlicher Oberrhein festgelegt werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Teilfortschreibung „Solarenergie“ die energiebezogenen „Allgemeinen Grundsätze“ erneuert sowie freiraumschützende und weitere textliche Festlegungen zugunsten des Ausbaus der erneuerbaren Energien weiterentwickelt werden. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sollen im Rahmen dieser Teilfortschreibung bisher entgegenstehende regionalplanerische Festlegungen für erneuerbare Energien – auch für Windkraftanlagen – geöffnet werden.

Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis.

11/2022 - Aufstellungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein hat am 30.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung „Solarenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 17/22).

01/2023 - Unterrichtung

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Eine öffentliche Bekanntmachung wurde auf der Homepage veröffentlicht. Hinweise und Informationen zur Teilfortschreibung „Solarenergie“ konnten bis zum 22.02.2023 abgegeben werden.

05/2024 - Offenlage- und Beteiligungsverfahren

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 16. Mai 2024 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der Teilfortschreibung „Solarenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 01/24).

In der Zeit vom 06. Juni 2024 bis einschließlich 07. Juli 2024 hat die Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden.

Bekanntmachungstext (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Zu dem Planentwurf (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung, den in der Raumnutzungskarte enthaltenen Vorbehaltsgebieten für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen und dem Umweltbericht) konnte jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail Stellung nehmen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden gebeten, ihre Stellungnahme umgehend, spätestens bis zum 30. August 2024, abzugeben.

Planentwurf

Zweckdienliche Unterlagen


Parallel zum Offenlage- und Beteiligungsverfahren der Teilfortschreibung „Solarenergie“ erfolgt auch jenes der Teilfortschreibung „Windenergie“.