Als Folge der Nutzung der Atomenergie stellt sich die Frage nach der Entsorgung der dabei entstandenen hochradioaktiven Abfälle. Mit der Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG) 2017 hat der Bundestag einen neuen Suchlauf gestartet. Gesucht wird der Standort, der die bestmögliche Sicherheit für Mensch und Umwelt für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Die bundesweite, ergebnisoffene Standortsuche soll partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend ablaufen. Dazu findet bereits in einem frühen Verfahrensstand eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein begleitet zusammen mit anderen Akteuren aus Südbaden den Suchprozess und bringt in diesen die regionalen Interessen ein.
Vorhabenträgerin des Endlagers und zuständig für die Standortsuche ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) verantwortet unter anderem die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Daneben wurde ein Nationales Begleitgremium als vermittelnde und unabhängige Instanz des Standortauswahlverfahrens eingesetzt. Am Ende jeder Etappe des Suchprozesses wird der Bundestag entscheiden.
Ablauf des Suchverfahrens
Das Verfahren zur Suche des Endlagers erfolgt schrittweise. Nach jedem Schritt verbleiben weniger Standortmöglichkeiten.
Standortauswahl - erklärt in 90 Sekunden, Quelle: BGE
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat am 28.09.2020 den Zwischenbericht Teilgebiete vorgelegt. Dieser führt insgesamt 90 Teilgebiete auf, die etwa 54 % der Fläche Deutschlands abdecken und als geologisch potenziell geeignete Suchräume für das Endlager weiter betrachtet werden sollen. Die Region Südlicher Oberrhein ist dabei teilweise von einem Teilgebiet im kristallinen Wirtsgestein betroffen.
Orange dargestellt sind die Bereiche, welche laut BGE „günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle bieten“ (Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage des „Zwischenberichts Teilgebiete“)
Aktueller Stand
2024 – BGE veröffentlicht erstes Zwischenergebnis zur Eingrenzung der Suchraumkulisse (Reduktion um 18%). In der Region Südlicher Oberrhein ergibt sich noch keine Änderung.
Im Laufe des Jahres 2021 wurde durch die Fachkonferenz Teilgebiete der Zwischenbericht in drei Sitzungen beraten und der BGE ihre Beratungsergebnisse vorgelegt. Die BGE wird diese bei der weiteren Reduzierung des Suchraums, d. h. ihrem Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen, berücksichtigen.
2023 machte die BGE bekannt, dass die Endlagersuche nicht wie vorgesehen bis zum Jahr 2031 abgeschlossen sein wird. Ein Gutachten des Öko-Instituts Freiburg im Auftrag des BASE (2024) kommt zum Schluss, dass unter den aktuellen Bedingungen mit einer Standortentscheidung frühestens im Jahr 2074 zu rechnen ist. Um eine Beschleunigung des Suchverfahrens sind aktuell sowohl das BASE als auch die BGE bemüht. Trotz dieser langen zeitlichen Perspektive stehen entscheidende Schritte zeitnah an:
2027 sollen die Standortregionen von der BGE (über das BASE an den Bundestag) vorgeschlagen werden. Auch wenn bisher unklar ist, wie viele Bereiche vorgeschlagen werden, wird dies eine gravierende Konzentration der bisherigen Suchraumkulisse darstellen. Vor der Festlegung der Standortregionen will das BASE mit sog. Starter-Teams in allen potenziellen Standortregionen die Etablierung der Regionalkonferenzen und des Rats der Regionen beschleunigen.
Beginnend Ende 2024 will die BGE jährlich Zwischenstände der methodischen Einengung der Suchraumkulisse vorstellen.
Auf dem Forum Endlagersuche am 22.-23. November 2024 wird dies das zentrale Thema sein.
Behandlung in den Verbandsgremien des Regionalverbands Südlicher Oberrhein