Teilfortschreibung „Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung des Verfahrens Teilfortschreibung „Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 30.11.2022 gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) den Beschluss zur Aufstellung der Teilfortschreibung „Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein gefasst.

Mit der Teilfortschreibung „Solarenergie“ ist beabsichtigt,

  • erstmals Gebiete für Solaranlagen im Regionalplan festzulegen,
  • die energiebezogenen „Allgemeinen Grundsätze“ zu erneuern,
  • die freiraumschützenden Festlegungen weiterzuentwickeln sowie
  • weitere textliche Festlegungen zugunsten des Ausbaus Erneuerbarer Energien zu ändern.

Planungsraum sind die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis sowie der Stadtkreis Freiburg.

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von dieser Teilfortschreibung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 LplG. Erst zu diesem Verfahrensschritt wird ein Planentwurf vorliegen. Über die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Planentwurf wird zu gegebener Zeit erneut informiert.

Freiburg, den 11.01.2023
Wolfgang Brucker
(Verbandsdirektor)