Die Ressource Land wird in Deutschland unterschiedlich genutzt: zum Wohnen, für Gewerbe und Industrie, für die Landwirtschaft, den Verkehr, die Naherholung oder für Naturschutzgebiete. Weil die Fläche begrenzt ist, stellt sich immer wieder dieselbe Frage: Wie soll ein Raum genutzt werden und wie nicht? Und wer legt fest, wo und wie viele neue Wohngebiete entstehen werden, wo sich ein Supermarkt oder Möbelhaus niederlässt, wo Grünzonen dauerhaft als solche zu erhalten sind?
Die Raumordnung trägt mit ihren Instrumenten auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene zum Ausgleich der Interessen um die Nutzung der Flächen bei. Bei der Festlegung ihrer Nutzung ist größte Sorgfalt gefragt, denn wir wollen Orte mit hoher Lebensqualität, leistungsfähige Verkehrsnetze und eine sichere Energieversorgung, eine starke und innovative Wirtschaft, eine produktive und nachhaltige Landwirtschaft und intakte Natur- und Erholungsräume. In Baden-Württemberg sind diese verantwortungsvollen Aufgaben beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, den Regierungspräsidien sowie bei den zwölf Regionalverbänden angesiedelt.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat zu diesen Fragen zwei Videos produziert.
© Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
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