VGH bestätigt Gültigkeit des Regionalplans

26.10.2023

Der Regionalplan Südlicher Oberrhein ist vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in seiner Gültigkeit bestätigt worden.

Die Gemeinde Hartheim hatte 2017 gegen die Festlegung eines Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe im Bereich des Weinstetter Hofs geklagt. Das Urteil in diesem sogenannten Normenkontrollverfahren ist nun zugunsten des Regionalverbands Südlicher Oberrhein ergangen. „Das Gericht bestätigt mit dem Urteil die gute und sorgfältige Arbeit des Regionalverbands bei der Festlegung der Vorranggebiete für den Abbau von Rohstoffen“, kommentiert Verbandsdirektor Wolfgang Brucker zufrieden den Ausgang des Verfahrens.