Der Regionalplan 1995 – Nachtrag legt auf der Basis des Rohstoffsicherungskonzeptes des Landes Bereiche nach Kat. A als Vorrangbereiche sowie Bereiche nach Kat. B als Sicher- ungsbereiche für den Abbau von Kies und Sand fest. Die Vorrangbereiche Kat. A sollen in erster Linie bis 2010 genutzt werden. Die Sicherungsbereiche Kat. B sollen bis 2025 gelten und Nutzungen ausschließen, die einen künftigen Abbau von Kies verhindern. Ein Abbau von Kies in diesen Bereichen setzt deren Überführung in Kat. A voraus. Bei in den Regionalen Grundwasserschonbereichen gelegenen Abbaustätten von Kies und Sand ist vom Unternehmer der Nachweis zu erbringen, dass keine wesentliche Minderung des Grundwassers in seiner Qualität und Quantität zu besorgen ist. Die Regionalen Grundwasserschonbereiche sind von neuen Abbauflächen freizuhalten.
Der Regionalplan 1995 - Nachtrag vom 24.09.1998: Sicherung oberflächennaher Rohstoffe Kies und Sand kann bestellt werden, oder steht zum Download zur Verfügung.
Sicherung oberflächennaher Rohstoffe Kies und Sand Textteil (0,2 MB)
Kartenanlagen 1:100 000 (3,2 MB)