Mit der Teilfortschreibung „Windenergie“ sollen Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt sowie die textlichen Festlegungen zur Windenergienutzung im Regionalplan Südlicher Oberrhein neugefasst und das Plankapitel 4.2.1 des rechtsgültigen Regionalplans ersetzt werden. Darüber hinaus sollen mit dieser Teilfortschreibung zwei Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege teilweise zurückgenommen werden, um dort die Festlegung von Windenergiegebieten zu ermöglichen.
Der Planungsraum umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis.
Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württemberg hat zur Windenergieplanung ein Kurzvideo produziert.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 30.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung „Windenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 18/22).
Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Eine öffentliche Bekanntmachung wurde auf der Homepage veröffentlicht. Hinweise und Informationen zur Teilfortschreibung „Windenergie“ konnten bis zum 22.02.2023 abgegeben werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher
Oberrhein hat am 16. Mai 2024 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und
der Offenlage der Teilfortschreibung „Windenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 02/24).
In der Zeit vom 06. Juni 2024 bis einschließlich 07. Juli 2024 hat die Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden.
Bekanntmachungstext (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Zu dem Planentwurf (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung, den in der Raumnutzungskarte enthaltenen Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen mitsamt der Änderung der Abgrenzung von zwei Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege und dem Umweltbericht) konnte jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail Stellung nehmen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden gebeten, ihre Stellungnahme umgehend, spätestens bis zum 30. August 2024, abzugeben.
Planentwurf
Zweckdienliche Unterlagen
Parallel zum Offenlage- und Beteiligungsverfahren der Teilfortschreibung „Windenergie“ erfolgt auch jenes der Teilfortschreibung „Solarenergie“.