16.05.2024
Regionalverband Südlicher Oberrhein beschließt Regionalplan-Entwürfe für Solarenergie und Windenergie
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein haben heute (Donnerstag, 16. Mai 2024) die Regionalplan-Entwürfe für die Solarenergie und die Windenergie beschlossen. Damit können die Beteiligungsverfahren zu diesen Teilfortschreibungen des Regionalplans zeitnah eingeleitet werden.
Bundes- und Landesregierung haben in den letzten drei Jahren zahlreiche gesetzliche Neuerungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht und Änderungen im Naturschutz-, Planungs- und Baurecht vorgenommen. Die Regionalverbände sind demnach aufgefordert, (erneut) Gebiete für die Windenergienutzung und (erstmals) Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festzulegen. Diese Gebietsfestlegungen bilden zugleich den Kern der jetzt beschlossenen Planentwürfe.
Identifiziert wurden von der Verbandsverwaltung regionsweit, d. h. zwischen Achern im Norden und Auggen im Süden, 114 Gebiete für die Nutzung der Solarenergie (insgesamt ca. 1.500 Hektar, rund 0,4 % der Regionsfläche) und 183 Gebiete für die Nutzung der Windenergie (insgesamt ca. 12.300 Hektar, rund 3,0 % der Regionsfläche). Damit können die bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben − mindestens 0,2 % für die Freiflächen-Photovoltaik und mindestens 1,8 % für die Windenergie – erfüllt werden.
Dem heutigen Beschluss im Kurhaus Bad Krozingen gingen seit Ende November 2022 umfangreiche Arbeiten und Abstimmungen voraus. Die Abgrenzung der Gebiete basiert auf einer Vielzahl an Eignungs-, Ausschluss und Abwägungskriterien, so dass die Gebiete einerseits wirtschaftlich und technisch geeignet sowie andererseits konfliktarm in Bezug auf Mensch und Umwelt sind.
Im Rahmen der zeitnah beginnenden Beteiligungsverfahren werden Fachbehörden, Naturschutzvereinigungen, Gemeinden und weitere Träger öffentlicher Belange, aber auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Stellung zu den Planentwürfen zu nehmen. Hierzu wird eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung des Regionalverbands erfolgen. Der Regionalverband wird die Anregungen prüfen und abwägen.
Verbandsdirektor Wolfgang Brucker: „Es ist vor allem bei der Gebietskulisse für die Windenergie davon auszugehen, dass diese sich nach Abwägung der im Beteiligungsverfahren eingehenden Stellungnahmen noch weiter konsolidieren wird. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen wird sachgerecht abzuwägen sein, welche Gebiete des Planentwurfs beispielsweise aus Gründen des Landschaftsbilds und zur Vermeidung einer Überlastung anzupassen oder gar zu streichen sind.“
Der Verbandsvorsitzende, Otto Neideck, dankte der Verwaltung für die Erstellung der sehr umfangreichen Planunterlagen – nicht ohne dabei auf die äußerst herausfordernden Rahmenbedingungen hinzuweisen: „Zu Beginn des Planungsprozesses versprach man uns einen ‚stabilen Planungskorridor‘. Tatsächlich haben wir von Bundes- sowie auf Landesebene einen äußerst dynamischen Rechtsrahmen und teilweise unbeständige fachliche Einschätzungen erleben dürfen.“ Weiterhin seien noch Gesetzentwürfe in der parlamentarischen Beratung, die bis auf den Regionalplan durchschlagen könnten, und Vorgaben des Landes nicht abschließend geklärt. Der ambitionierte landesgesetzliche Zeitplan sieht vor, dass die Satzungsbeschlüsse der beiden Teilfortschreibungen bis zum 30. September 2025 gefasst werden.