Mehr Flächen für die Wind- und Solarenergie

01.12.2022

Regionalverband Südlicher Oberrhein fasst Aufstellungsbeschlüsse für Teilfortschreibungen des Regionalplans

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat sich in der Sitzung am 30.11.2022 in Friesenheim damit befasst, wie die Regionalplanung künftig mehr Gebiete für die Wind- und Solarenergie in der Region sichern kann. Von den Regionalrätinnen und Regionalräten wurden für den Teilbereich „Solarenergie“ einstimmig, für den Teil „Windenergie“ mit zwei Gegenstimmen entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst, durch die der Regionalplan i m Bereich Erneuerbare Energien fortgeschrieben wird.

Entsprechend der vom Landtag am 09.11.2022 beschlossenen Änderung des Landesplanungsgesetzes sollen die Regionalplan-Fortschreibungen „Windenergie“ und „Solarenergie“ bis spätestens 30.09.2025 als Satzungen festgestellt werden. Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sieht bislang vor, dass in den Regionalplänen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 2 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie und Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Daneben sehen die Flächenziele des Bundes für Baden-Württemberg bis Ende 2032 einen Flächenbeitragswert von allein 1,8% für die Windenergienutzung vor.

„Im Bereich der Windenergieplanung besitzt der Regionalverband durch zwei in der Vergangenheit erfolgte Teilfortschreibungen bereits einiges an Erfahrung“ , so der Verbandsvorsitzende des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, Otto Neideck. Die letzte Teilfortschreibung „Windenergie“ war erst Ende 2018 rechtskräftig geworden. Mit dieser Teilfortschreibung wurden – unter Berücksichtigung der damals für die Regionalplanung geltenden Planungsgrundlagen und -kriterien – rund 900 ha (0,22 % der Regionsfläche) für den raumverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in der Region gesichert bzw. geschaffen. Jedoch reichen die bisherigen Flächen nicht aus, um den Flächenbeitragswert des Bundes zu erfüllen. Sofern dieser verfehlt werden würde, wären Windenergieanlagen gemäß dem geänderten Baugesetzbuch mittelfristig im gesamten Planungsraum privilegiert und es gäbe keine planerische Steuerung der Windenergienutzung mehr. Hinsichtlich eines verträglichen und gesteuerten Ausbaus der Windenergie sollten daher alle Planungsebenen frühzeitig und gemeinsam darauf hinarbeiten, die Ziele des Bundes zu erreichen, erläuterte der Verbandsdirektor des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, Wolfgang Brucker.

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde den Regionalverbänden formell die Möglichkeit eröffnet, Vorranggebiete für Solaranlagen auf Freiflächen festzulegen. Auch wenn bereits jetzt aus raumordnerischer Sicht viele Gebiete der Region Südlicher Oberrhein für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung stehen, besteht die Hoffnung, dass der Ausbau durch eine konkrete regionale Angebotsplanung beschleunigt werden kann. Dennoch sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Regel nicht privilegiert und die abschließende Steuerung bleibt den Kommunen mit der Bauleitplanung vorbehalten. Das Land fordert die Regionalverbände im Zuge der Änderung des Landesplanungsgesetzes darüber hinaus auf, die Regionalen Grünzüge für Erneuerbare Energien zu öffnen. Dieser Planungsauftrag soll mit der Teilfortschreibung „Solarenergie“ ebenfalls umgesetzt werden, „auch wenn der Regionalverband Südlicher Oberrhein seine Regionalen Grünzüge bereits seit deren Festlegung in einer Größenordnung von ca. 70.000 ha zumindest für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorausschauend geöffnet hat.“, so Neideck. 

Sobald alle wesentlichen Planungsgrundlagen vorliegen, können durch die Verbandsverwaltung erste Suchraumkulissen zu den Themenbereichen gebildet werden. In den letzten Monaten konnten bereits wesentliche Punkte für die Regionalplanung im Rahmen einer Taskforce des Land es geklärt werden. Der Zeitplan sieht vor, dass die Teilfortschreibungen im Laufe des Jahres 2023 erarbeitet und spätestens bis zum 1. Januar 2024 in die Auslegung (Offenlage) gebracht werden sollen. „Unser Ziel ist es, geeignete und möglichst konfliktarme Gebiete zu identifizieren und uns trotz des ambitionierten Zeitplans mit allen betroffenen Akteuren frühzeitig abzustimmen. Mit unseren Planungen werden wir einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Kommunen und Projektierern künftig einen sicheren Planungskorridor zu verschaffen.“, resümierte Neideck.