Rheintalbahn zum Dritten

15.12.2020

Zum dritten Mal binnen sechs Monaten hatte die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein Stellung zu den Planungen zur Neubaustrecke der Rheintalbahn zu nehmen. Diesmal in Bad Krozingen zum Abschnitt 8.3.

Mit Abschluss des Jahres 2020 befinden sich nunmehr alle fünf Planungsabschnitte des Streckenabschnitts 8 im Planfeststellungsverfahren. In Ihrer Sitzung am Freitag, 11.12.2020, hat die Verbandsversammlung die Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein zu den Bahn-Planungen im Abschnitt 8.3 einstimmig beschlossen. Dieser Abschnitt umfasst den Neubau einer Güterbahnstrecke in Tieflage in Höhe der Stadt Bad Krozingen ( Anlage 1 der Sitzungsvorlage – Aus- und Neubau der Rheintalbahn, PfA 8.3 Bad Krozingen ). Wie schon in den benachbarten Abschnitten war der Lärmschutz beim zukünftigen Betrieb von der Bahn zur Zufriedenheit der Mitglieder der Verbandsversammlung bearbeitet. Erneute Kritik gab es im Hinblick auf die nicht ausreichende Berücksichtigung des Biotopverbunds sowie den unklaren Umgang mit den enormen Aushubmassen.

Der Aus- und Neubau der Rheintalbahn bewegt die Region Südlicher Oberrhein seit Jahren. Nach umfänglicher Kritik an den ursprünglichen Planungen für den Abschnitt auf Höhe der Stadt Bad Krozingen wurde im Jahr 2009 ein Projektbeirat „Rheintalbahn“ eingesetzt, in dem eine Übereinkunft zur Trassenführung und zum Schallschutz erreicht werden konnte. Diese Kernforderungen wurden schließlich vom Deutschen Bundestag bestätigt und mit finanziellen Mitteln abgesichert.

Die Planung für den aktuellen Planfeststellungsabschnitt 8.3 im Bereich der Stadt Bad Krozingen wurde vom Regionalverband Südlicher Oberrhein mit Blick auf die gefassten Beschlüsse einer intensiven Prüfung unterzogen. „Wir können feststellen, dass die Bahn durch die geforderte Tieflage der Trasse den Beschluss des Projektbeirats zum übergesetzlichen Lärmschutz hier vollumfänglich umsetzt“, fasst   Otto Neideck, Verbandsvorsitzender des Regionalverbands Südlicher Oberrhein zusammen.

Der mit ca. 4 Kilometern Länge kürzeste Abschnitt im gesamten Streckenabschnitt 8 (Riegel – Müllheim) führt zu einer Zerschneidung der Markgräfler Rheinebene. Die Sicherung des Biotopverbunds hat in den vorgelegten Planunterlagen aus Sicht des Regionalverbands insgesamt unzureichend Berücksichtigung gefunden. „Neben einer Optimierung der vorgesehenen Leit- und Schutzeinrichtung würde eine zusätzliche, für verschiedene Tierarten nutzbare Querungshilfe im südlichen Bereich des Trassenabschnitts die Situation deutlich verbessern“, so Verbandsdirektor Dr. Christian Dusch. 

Ein weiterer Kritikpunkt bleibt der anfallende Bodenaushub. Verbandsvorsitzender Otto Neideck: „Auch die Planungen im Abschnitt 8.3 geben keine Auskunft darüber, wie die anfallenden Mengen an Bodenaushub verwertet und wohin diese verbracht werden sollen.“ Es fallen im Abschnitt 8.3 rund 600.000 Mio. m³ an Überschussmassen an. Dies entspricht rund 40.000 LKW-Fahrten.

Weitere Forderungen der Region betreffen sowohl die Baustellenlogistik, den Baustellenlärm als auch den Hochwasserschutz. Die vollständige Stellungnahme kann im Gremieninformationssystem des Regionalverbands abgerufen werden.