Neues Kursbuch der Region „Regionalplan 3.0“

08.12.2016

Verbandsversammlung fasst Satzungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat in ihrer heutigen Sitzung in Offenburg den gesamtfortgeschriebenen Regionalplan als Satzung festgestellt. Damit wurde das sechs Jahre währende Aufstellungs- und Beteiligungsverfahrens zum Regionalplan abgeschlossen und der zwischenzeitlich mehr als 22 Jahre geltende Regionalplan aus dem Jahr 1994 abgelöst. Nun ist das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am Zug, den neuen Regionalplan für verbindlich zu erklären.   

Der Satzungsbeschluss für den gesamtfortgeschriebenen Regionalplan stellt sowohl für die Region als Ganzes wie für die Städte und die Gemeinden als auch für die Fach- und Genehmigungsbehörden einen bedeutenden Meilenstein dar. Nach 1980 und 1995 wird mit dem Regionalplan der dritten Generation ein wegweisender Rahmen für die Raumentwicklung am Oberrhein geschaffen. Verbandsvorsitzender Otto Neideck: „Als das neue Kursbuch der Region Südlicher Oberrhein wird der Regionalplan 3.0 die räumliche Entwicklung bis ins Jahr 2030 und darüber hinaus prägen. Mit dem Satzungsbeschluss des gesamtfortgeschriebenen Regionalplans zeigt die Region ihren Gestaltungswillen, ihre Handlungsfähigkeit und ihre Zukunftsfähigkeit.“
Inhaltlich hatte der neue Regionalplan zahlreiche Rahmenbedingungen, Entwicklungsvorstellungen von Gemeinden und Unternehmen sowie rechtliche Vorgaben aufzugreifen und, wo möglich und erforderlich, gegeneinander abzuwägen. Die vom Bundesgesetzgeber im Raumordnungsgesetz festgelegte Leitvorstellung dabei ist „eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt“. Verbandsdirektor Dieter Karlin erläutert: „Diesem Anspruch gerecht zu werden, gleichzeitig kommunalfreundlich zu handeln, die regionale Perspektive zu wahren und auf Basis belastbarer Argumente zu entscheiden, gelingt nur in intensiver Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sowie mit den Fach- und Genehmigungsbehörden – vor und während, innerhalb und außerhalb des formellen Verfahrens.“

Das Verfahren
Im Juli 2013 hatte die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein einen ersten Entwurf des Regionalplans beschlossen. Hierzu konnten die Städte und Gemeinden sowie Fachbehörden und Verbände, aber auch die Öffentlichkeit Stellung nehmen – und sie alle haben rege von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Insgesamt mehr als 5.500 Einzelanregungen haben die Geschäftsstelle des Regionalverbands seit September 2013 in den beiden erforderlichen Offenlage- und Beteiligungsverfahren erreicht, über 80 Prozent davon von Bürgerinnen und Bürgern sowie örtlichen Betrieben.
„Diese zu bearbeiten war eine große Herausforderung für die Verbandsverwaltung und eine Mammutaufgabe für die Damen und Herren Regionalräte“ sagt der Verbandsvorsitzende Otto Neideck. Denn der 31-köpfige Planungsausschuss musste formal zu jeder vorgebrachten Anregung einen Beschluss fassen, ob diese im neuen Regionalplan berücksichtigt werden soll oder nicht. Insgesamt haben sich die Gremien des Regionalverbands seit dem Aufstellungsbeschluss im Dezember 2010 in über 20 Sitzungen mit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans befasst.

Fachliche Neuerungen
Mit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurden sämtliche textliche und zeichnerische Festlegungen aktualisiert. Zu den fachlichen Neuerungen gehören beispielsweise die Aufstufung der Städte Rheinau und Neuenburg zu Unterzentren. Im zugehörigen Kapitel legt der Regionalplan fest, welche Gemeinden als sogenannte Zentrale Orte Versorgungsfunktionen für andere Gemeinden ihres Verflechtungsbereichs erbringen sollen. Nicht jede Ware oder Dienstleistung wird schließlich so häufig nachgefragt, dass es sich lohnt, sie in jeder Gemeinde anzubieten. Im Fall der beiden oben genannten Brückenstädte am Rhein ist dabei die Frage, ob über das eigene Gemeindegebiet hinaus eine solche Versorgungsfunktion für die jeweiligen französischen Nachbargemeinden anerkannt werden kann. Der Planungsausschuss und die Verbandsversammlung haben diese Frage bejaht. Das zuständige Landesministerium, das sich bislang ablehnend geäußert hat, wird die Festlegung nun abschließend im Genehmigungsverfahren entscheiden.
Eine weitere Neuerung ergibt sich in Bezug auf die Bestimmung des Wohnbauflächenbedarfs. Im neuen Regionalplan wird es eine wertvolle Orientierungshilfe geben, wie zwischen der gesetzlich verankerten Reduzierung des Flächenverbrauchs (das heißt der Inanspruchnahme bislang im Regelfall landwirtschaftlich genutzter Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke) und dem in Teilen unserer Region hohen Nachfrage nach Wohnraum abzuwägen ist. Anders als die vom Land veröffentlichten „Hinweise“ zum Wohnbauflächenbedarf bezieht sich das Modell des Regionalplans nicht auf eine Bevölkerungsprognose. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen aber auch aufgrund methodischer Schwierigkeiten bieten die bekannten Bevölkerungsvorausrechnungen keine tragfähige Grundlage für die Bauflächenpolitik der Gemeinden. Die Orientierungswerte des neuen Regionalplans setzen darüber hinaus auch den regionalpolitischen Auftrag um, die gewachsene Siedlungsstruktur zu stärken und einen Ausgleich zwischen den verdichteten Bereichen im Großraum Freiburg und den ländlichen Teilen der Region zu schaffen.
- Zum Wohnflächenzuwachs vgl. separate
Pressemitteilung –

Die Planungsgrundlagen für die im alten Regionalplan von 1995 enthaltenen Festlegungen zum Freiraumschutz stammen weitgehend von Ende der 1970er Jahre. Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben des Landes, des Bundes und der EU, u.a. zu Aspekten des Biotopverbunds und der Anpassung an den Klimawandel musste der regionale Freiraumschutz neu konzipiert werden. Zu den veröffentlichten Planentwürfen wurden in knapp 700 Fällen eine Rücknahme des Freiraumschutzes (im Regelfall zugunsten einer Bebauung) gefordert, in mehr als doppelt so vielen Fällen sprachen sich die Einwender für eine Ausweitung der im Regionalplan vor Besiedlung geschützten Bereiche aus.
– Zur Rohstoffsicherung sowie zur Sicherung von Wasservorkommen vgl. jeweils separate Pressemitteilungen –

Rückblick und Ausblick
Rückblickend auf die Arbeit der letzten Monate stellt Verbandsvorsitzender Otto Neideck zufrieden fest: „Nach dem umfassenden und langwierigem Beteiligungsverfahren, beginnend im September 2013, war es Konsens in unseren Gremien, dass wir die Gesamtfortschreibung möglichst nach der zweiten Offenlage abschließen wollen. Die Verbandsverwaltung hat ihrerseits auf dieses Ziel hin gearbeitet und – trotz der fachlichen und organisatorischen Herausforderungen – schon im Oktober 2016 den Regionalplanentwurf für den Satzungsbeschluss vorlegen können. Für die hochkompetente und engagierte Arbeit danke ich unserem Verbandsdirektor und seinem Team.“
Verbandsdirektor Dieter Karlin zeigt sich überzeugt, dass der heute als Satzung beschlossene „Regionalplan 3.0“ der richtige Rahmen ist, die erfreulich guten demografischen und ökonomischen Aussichten so steuern zu können, dass sowohl die Städte und Gemeinden als auch Kulturlandschaft und Natur am Oberrhein und im Schwarzwald ihren unverwechselbaren Charakter bewahren. Er betont: „Es war erforderlich und richtig, den Regionalplan jetzt und als Ganzes zu überarbeiten. In begründeten Fällen werden wir jedoch lange vor Ablauf des angelegten Planungshorizonts von 15 Jahren eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Änderung der Festlegungen vornehmen.“ Für 2017 steht mit der erneuten Offenlage des von der Gesamtfortschreibung abgekoppelten Kapitels Windenergie ein nächster Arbeitsschwerpunkt bereits fest. Daneben wird der Satzungsbeschluss der Verbandsgeschäftsstelle auch Möglichkeiten eröffnen, wieder vermehrt als regionaler Impulsgeber und Projektträger für die Raumentwicklung am Oberrhein tätig zu werden.