20.04.2023
Eine neue Arbeitshilfe gibt Empfehlungen, wie Kommunen Baugebote zur Schaffung von Wohnraum nutzen können.
„Innen vor Außen“ ist seit langem Richtschnur der Siedlungsentwicklung. Um Baulücken, Brachflächen oder nicht effektiv genutzte Baugrundstücke für den erforderlichen Wohnungsbau heranziehen zu können, sind die Städte und Gemeinden gefordert, zunächst kooperativ und unterstützend auf die Eigentümer/-innen zuzugehen, notfalls aber auch ein Baugebot auszusprechen. Das Baugebot ermöglicht es den Gemeinden, Eigentümerinnen und Eigentümer durch Bescheid zu verpflichten, innerhalb einer Frist ihr Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebäude an bestimmte Kriterien anzupassen. Bislang haben Kommunen Baugebote nur selten angewandt. In einer neuen Arbeitshilfe für die kommunale Praxis zeigt das Difu Wege auf, in welchen Fällen und auf welche Weise das Baugebot einen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum leisten kann.
Weitere Informationen unter
https://difu.de/presse/pressemitteilungen/2023-02-23/wie-kommunen-mit-baugeboten-den-erforderlichen-wohnungsbau-voranbringen-koennen