Aus- und Neubau der Rheintalbahn zwischen Basel und Karlsruhe - Raumentwicklung und Verkehrsplanung |
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| Als europäische Verkehrsdrehscheibe muss die Region Südlicher Oberrhein entlang der Rheintalbahn Transitverkehre verkraften, die durch das wirtschaftliche Zusammenwachsen Europas dramatisch zunehmen. Ziel ist, weitere Anteile des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu verlagern. In diesem Zusammenhang muss die Rheintalbahn zukünftig durch den Bau des 3. und 4. Gleises ihrer Funktion als Zulaufstrecke für die NEAT (Neue Europäische Alpen Transversale) durch die Schweiz gerecht werden. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein setzt sich daher im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung für den zügigen menschen- und umweltverträglichen Ausbau des Jahrhundertprojektes "Rheintalbahn" ein. | ||||
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Mit einem breiten Schulterschluss aller politischen Kräfte der Region wurden Forderungen als "Botschaft" an die neue Bundesregierung (2005) verabschiedet:
Zur Ermittlung des erforderlichen Lärmschutzes wird in den Planfeststellungsunterlagen der sogenannte Schienenbonus in Höhe von minus 5 dB (A) abgezogen. Dieser Schienenbonus beruht auf sozialwissenschaftlichen Studien aus den 70er-/80er-Jahren, nach denen Schienenlärm weniger störend empfunden wird als Straßenlärm. Im Januar 2006 sagte das Bundesverkehrsministerium zu, die Berechtigung des Schienenbonus unter dem Gesichtspunkt der gesundheitliche Auswirkungen des Schienenbonus im Lichte neuer Lärmwirkungsforschungen zu überprüfen. Ergebnisse hat das Ministerium - auch nach Erinnerung durch die Region am Oberrhein - bislang nicht vorgelegt. Im Dezember 2006 wurde auf Initiative der Regionalvernbände Südlicher Oberrhein und Hochrhein-Bodensee sowie der IG Bohr durch Prof. Reinhard Sparwasser (Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) ein Vorschlag für die Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BIMSchV) ausgearbeitet. Mit dieser Expertise (Anlage) wird das Ziel verfolgt, den Gesundheitsschutz schienenlärmbetroffener Anwohner zu gewährleisten (siehe hierzu auch Pressemitteilung vom 13.12.2006). Im Februar 2007 hat das Bundesverkehrsministerium eine eingehende Prüfung zugesagt - bislang ohne Ergebnis (siehe hierzu auch Pressemitteilung vom 29.09.2008) Zuletzt weist das Bundesverkehrsministerium in einem Schreiben vom 26.11.2008darauf hin, die Bundesregierung werde "den Erkenntnisstand der Lärmwirkungsforschung in diesem Sektor mit hoher Aufmerksamkeit beobachten." Dagegen belegen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aus verschiedenen Studien der Jahre 2006 bis 2008, dass Schienenlärm für die Nacht sogar eine höhere - auch gesundheitsrelevante - Störwirkung entfaltet als der Flug- oder Straßenverkehrslärm (siehe hierzu auch Vortrag von Prof. Dr. Griefhan). Am 11.07.2008 hat der Regionalverband gemeinsam mit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg einen ersten Schienenlärmkongresss in Freiburg veranstaltet. Hochrangige Fachleute aus Wissenschaft und Justiz referierten und diskutierten zu den unterschiedlichen Themen: Programm: Vorträge:
Aufgrund der bisherigen (Ent-)Haltung des Bundesverkehrsministeriums war zunehmend der Eindruck entstanden, dass es die Überprüfung des Schienenbonus weiter verschleppen will, um möglichst anhängigen Planfeststellungsverfahren noch mit dem Schienenbonus zu einem rechtskräftigen Ende zu bringen. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Regionalverband Südlicher Oberrhein das Universitätsklinikum Freiburg - Institut Umweltmedizin und Krankenhaushygiene - "eine Evaluierung der gesundheitlichen Wirkungen bei Exposition gegenüber Schienenlärm unter besonderer Berücksichtigung der DB-Trasse Basel - Offenburg (und der Haltbarkeit des Schienenbonus)" zu erarbeiten (Sitzungsvorlage DS VVS 14/08). In der Planungsausschusssitzung vom 26.11.2009 wurden die ersten Projektergebnisse vorgestellt: Vortrag Prof. Dr. med. Mersch-Sundermann (1.5 Mb, pdf). Die vom Regionalverband Südlicher Oberrhein beauftragte Meta-Studie des Universitätsklinikums Freiburg kommt zu dem wissenschaftlichen Schluss, dass der Schienenbonus bei Neubaustrecken keine Anwendung finden könne. Ferner bedarf es eines adäquateren Vergleichs als den eines Mittelungspegels zur Beurteilung der Belästigung durch Schienenlärm. Für den Regionalverband Südlicher Oberrhein gilt es, den eingeschlagenen Weg im Interesse der an den Schienenwegen lebenden Menschen weiter konsequent zu verfolgen. Der Ausgestaltung des Lärmschutzes entlang der Trasse kommt eine entscheidende Rolle für die regionale und lokale Akzeptanz des Gesamtprojektes "Aus- und Neubau der Rheintalbahn" zu. Am 27. August 2009 hatte Bundes-Verkehrsminister Tiefensee das "Nationale Verkehrslärmschutzpaket II" der Öffentlichkeit vorgestellt und sah weiterhin keinen Anlass, den Schienenbonus zu überprüfen. Mit der neuen Bundesregierung scheint sich hier nun ein Kurswechsel abzuzeichnen: "Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird. Wir wollen deshalb den Lärmschutz ausweiten. Dazu wollen wir den Schienenbonus schrittweise reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Gleichzeitig wollen wir eine lärmabhängige Trassenpreisgestaltung bei der Bahn" (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009). Trassenvarianten Im Mai 2008 präsentierte die DB AG eine Variantenuntersuchung für den Bereich Offenburg bis Riegel. In dieser Untersuchung wird die sog. Antragstrasse der DB AG mit verschiedenen Trassenvarianten - die auf Initiative und Kosten der betroffenen Städte und Gemeinden entwickelt wurden - verglichen und bewertet. Entsprechend der Beschlusslage des Planungsausschusses vom 19.06.2008 (Sitzungsvorlage DS PlA 03/08) hat ein interdisziplinäres Gutachterteam am 17.09.2008 dem Regionalverband Südlicher Obrerrhein seine "Gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung der Variantenuntersuchung des Ausbaus der Rheintalbahn im Abschnitt Offenburg - Riegel vorgelegt: Trassenvarianten: Gutachten vom 17. 09.2008 Anhang I Bahntechnik Anhang II Schalltechnik Anhang III Lokale Betroffenheit Die Erkenntnisse der Gutachter zeigen, dass die DB-Variantenuntersuchung in einigen Bereichen fachliche Defizite aufweist und damit keine geeignete Grundlage für eine abschließende Bewertung darstellt. Es bedurfte daher einer regionalpolitischen Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Trassenvarianten. Die Region Südlicher Oberrhein hat sich am 09.10.2008 bezüglich der autobahnparallelen Trassenführung mit deutlicher Mehrheit - 83 % - positioniert, damit ist es der Landesregierung sowie den MdBs und MdLs der Region möglich, gegenüber der Bundesregierung und der DB AG eine insgesamt menschengerechtere, weil erheblich lärmärmere Trassenvariante einzufordern. Die Region Südlicher Oberrhein fordert eine 2-gleisige Trassenführung entlang der BAB A5 zwischen Offenburg und Riegel (Regionalpolitisches Votum der Verbandsversammlung vom 09.10.2008) Der 2. Erörterungstermin für die Planfeststellungsabschnitte 7.4/8.0 (Ettenheim - Riegel) sowie 7.3 (Lahr - Mahlberg) zu dem DB-Variantenvergleich hat vom 18.11. bis 20.11.2009 in Herbolzheim stattgefunden. Die grundsätzlichen Aussagen der gutachterlichen Stellungnahme bleiben auch nach der Erörterung bestehen, da sie von DB-AG nicht plausibel wiederlegt werden konnten. Pressemittteilungen zum Thema
Ansprechpartner: Martin Lenhard |
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