Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein 1995, Kapitel Einzelhandelsgroßprojekte

hier:  
- Ergebnisse der Beteiligungsverfahren gem. § 12 Abs. 2 u. 3 LplG 
- Satzungsbeschluss über die Regionalplan 1995 - Teilfortschreibung


Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein hat am 16.07.2010 die Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein 1995, Kapitel Einzelhandelsgroßprojekte beschlossen.

Die Beschlüsse wurden entsprechend der Sitzungsvorlage DS VVS 03/10 mit 2 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen gefasst. Der Sitzungsvorlage sind ebenfalls zu entnehmen:

  • Ablauf des Verfahrens
  • Zusammenfassende Darstellung der zum Planentwurf im zweiten Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken zu den punktuellen Änderungen der Teilfortschreibung
  • Zusammenfassung der im ersten Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken zum Umfang und Inhalt der Teilfortschreibung
  • Zusammenfassung der im ersten Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen und Bedenken zur räumlichen Lage, und Ausdehnung der geplanten Vorranggebiete für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte und der Vorbehaltsgebiete für nichtzentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte
  • Synoptische Darstellung der in der zweiten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzvereine, sonstiger Verbände und Vereine nach § 12 Abs. 2 LplG und der Öffentlichkeit nach § 12 Abs. 3 LplG eingegangenen Anregungen und Bedenken
  • Satzung der Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein 1995 - Kapitel Einzelhandelsgroßprojekte

Die Regionalplanteilfortschreibung wurde dem Wirtchaftsministerium zur Genehmigung vorgelegt. Durch Bekanntmachung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wird die Regionalplanfortschreibung verbindlich.