Regionalplan 1995 (außer Kraft gesetzt)

Der Regionalplan ist das zentrale planerische Instrument zur verbindlichen Koordination der Raumnutzungen in der Region. Mit den darin enthaltenen Zielaussagen werden auf der Grundlage des regionalpolitischen Entschlusses der Verbandsversammlung wichtige Weichenstellungen für die langfristige Entwicklung der Region vorgenommen. Dabei ist der Regionalplan weniger ein Plan, der ausschließlich reglementiert und untersagt. Er soll vielmehr "Kursbuch" für die Region sein, das die Leitlinien der räumlichen Entwicklung für die nächsten 15 Jahre vorgibt.

Der Regionalplan 1995 wurde vom Regionalverband Südlicher Oberrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch Beschluss der Verbandsversammlung am 14.04.1994 aufgestellt und durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 09.05.1995 für verbindlich erklärt. Er wurde am 05.08.1995 rechtskräftig. Die öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Nr. 51/52, erfolgte am 03. Juli 1995.

Der Regionalplan 1995 wurde zwischenzeitlich vom Regionalplan Südlicher Oberrhein 3.0 (rechtskräftig seit 22.09.2017) abgelöst.


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