Regionalplan 1995

Der Regionalplan ist das zentrale planerische Instrument zur verbindlichen Koordination der Raumnutzungen in der Region. Mit den darin enthaltenen Zielaussagen werden auf der Grundlage des regionalpolitischen Entschlusses der Verbandsversammlung wichtige Weichenstellungen für die langfristige Entwicklung der Region vorgenommen. Dabei ist der Regionalplan weniger ein Plan, der ausschließlich reglementiert und untersagt. Er soll vielmehr "Kursbuch" für die Region sein, das die Leitlinien der räumlichen Entwicklung für die nächsten 15 Jahre vorgibt.

Der derzeit rechsgültige Regionalplan 1995 wurde vom Regionalverband Südlicher Oberrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, durch Beschluss der Verbandsversammlung am 14.04.1994 aufgestellt und durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 09.05.1995 für verbindlich erklärt. Er ist rechtskräftig seit dem 05.08.1995.

Die öffentliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Nr. 51/52, erfolgte am 03. Juli 1995.

Inhalt: Texte und Karten im pdf-Format

Bezugsformular (Schutzgebühr 13,00 €)

 
 

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