Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung des Verfahrens Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 30.11.2022 gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) den Beschluss zur Aufstellung der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein gefasst. Mit der Teilfortschreibung „Windenergie“ ist beabsichtigt, Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festzulegen. Planungsraum sind die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis sowie der Stadtkreis Freiburg.

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von dieser Teilfortschreibung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 LplG. Erst zu diesem Verfahrensschritt wird ein Planentwurf vorliegen. Über die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Planentwurf wird zu gegebener Zeit erneut informiert.

Freiburg, den 11.01.2023
Wolfgang Brucker
(Verbandsdirektor)