Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung des Verfahrens Teilfortschreibung „Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 30.11.2022 gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) den Beschluss zur Aufstellung der Teilfortschreibung „Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein gefasst.
Mit der Teilfortschreibung „Solarenergie“ ist beabsichtigt,
Planungsraum sind die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis sowie der Stadtkreis Freiburg.
Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von dieser Teilfortschreibung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 LplG. Erst zu diesem Verfahrensschritt wird ein Planentwurf vorliegen. Über die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Planentwurf wird zu gegebener Zeit erneut informiert.
Freiburg, den 11.01.2023
Wolfgang Brucker
(Verbandsdirektor)