Die Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie mit Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Kapitel 3.2) ist am 25.01.2018 von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossen und am 19.12.2018 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigt worden. Die Teilfortschreibung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 28.12.2018 rechtskräftig geworden.
Zwischen dem 15. Dezember 2014 und dem 31. März 2015 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung Regionalplan Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie statt.
Zu dem Planentwurf bestehend aus den Plansätzen mit Begründung und der Raumnutzungskarte sowie dem Umweltbericht konnte sich Jedermann gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein bis spätestens 31. März 2015 äußern. Stellungnahmen konnten schriftlich per Post, zur Niederschrift vor Ort (s.u.) oder per E-Mail an info@rvso.de abgegeben werden. Sämtliche Unterlagen des Offenlage-Entwurfs, zu denen eine Stellungnahme abgegeben werden konnte, stehen außerdem hier zum Download zur Verfügung:
Die weiteren zweckdienlichen Unterlagen i.S.v. § 10 Abs. 1 Satz 2 ROG dienen der ergänzenden Information. Diese Unterlagen werden zum besseren Verständnis der Regionalplaninhalte sowie des Umweltberichts zum Regionalplan zur Verfügung gestellt.
Sitzungsvorlage DS PlA 10/17
Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie mit Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Kapitel 3.2)
hier:
- Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens gem. § 12 LplG und § 10 ROG
- Einleitung der zweiten Offenlage
(Drucksache DS PlA 10/17,
Anlage 1 zu DS PlA 10/17 (Synoptische Darstellung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 12 LplG und § 10 ROG, Zuordnungstabelle ID-lfd. Nr. bzw. Zuordnungstabelle Gebiete)
Anlage 2 zu DS PlA 10/17 (Plansätze und Begründung: Fassung im Änderungsmodus bzw. Plansätze und Begründung durchgeschriebene Fassung)
Anlage 3 zu DS PlA 10/17 (Raumnutzungskarte im Maßstab 1:50.000 - Teil Nord, Teil Mitte und Teil Süd)
Anlage 4 zu DS PlA 10/17 (Umweltbericht)
Anlage 5 zu DS PlA 10/17 (Methodendokumentation zum Kapitel 4.2.1 Windenergie)
Anlage 6 zu DS PlA 10/17 (Tabellarische und kartografische Übersicht der Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen)
Anlage 7a zu DS PlA 10/17 (Tabellarische und kartografische Übersicht der Ergänzungen der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald)
Anlage 7b zu DS PlA 10/17 (Tabelle mit Gebietsinformationen der Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald)
Anlage 8 zu Ds PlA 10/17 (Synoptische Darstellung der Ergebnisse des informellen Beteiligungsverfahrens zu den vorläufig zurückgestellten Bereichen und Zuordnungstabelle ID-lfd. Nr. bzw. Zuordnungstabelle Gebiete)
Zur vollständigen Einladung einschließlich Tagesordnung hier.
In der Planungsausschusssitzung am 06.07.2017 (DS PlA 10/17) wurde über den Umgang mit den eingegangenen Anregungen und Bedenken zum 1. Offenlage-Entwurf (Stand: Mai 2017) beraten und beschlossen. Alle vom Planungsausschuss gefasstenn Beschlüsse sind in dieser Synopse (Zuordnungstabelle ID-lfd. Nr. bzw. Zuordnungstabelle Gebiete) zusammengefasst. Private Einwendungen werden aus Datenschutzgründen anonymisiert wiedergegeben.
Die Beurteilung der Verbandsgeschäftsstelle zu jenen Anregungen und Bedenken, die im Rahmen des informellen Beteiligungsverfahrens zu den vorläufig zurückgestellten Bereichen eingegangen sind, finden sich in Anlage 8 zu DS PlA 10/17 (Synoptische Darstellung der Ergebnisse des informellen Beteiligungsverfahrens zu den vorläufig zurückgestellten Bereichen und Zuordnungstabelle ID-lfd. Nr. bzw. Zuordnungstabelle Gebiete)
Wie konnte man sich beteiligen und was war zu beachten?
Zwischen dem 24. Juli und dem 31. August 2017 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie mit Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Kapitel 3.2) statt.
Zu dem Planentwurf bestehend aus den Plansätzen mit Begründung, der Raumnutzungskarte und dem Umweltbericht, dem Methodenpapier sowie den zweckdienlichen Unterlagen konnte sich jedermann gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein bis spätestens 31. August 2017 äußern. Stellungnahmen konnten schriftlich per Post, zur Niederschrift vor Ort (s.u.) oder per E-Mail abgegeben werden. Für elektronisch verfasste Stellungnahmen konnte zudem das eingerichtete Online-Beteiligungsportal genutzt werden.
Träger öffentlicher Belange (vgl. Verteilerliste) wurden gebeten ihre Stellungnahme umgehend, spätestens bis 20. Oktober 2017 abzugeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Wo konnte der 2. Offenlage-Entwurf eingesehen werden?
Der 2. Offenlage-Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie mit Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Kapitel 3.2) lag vom 24. Juli bis 31. August 2017 in gedruckter Fassung zur Einsicht für jedermann während der Sprechzeiten wie folgt aus:
Wo finde ich die Beteiligungsunterlagen in digitaler Fassung?
Sämtliche Unterlagen des 2. Offenlage-Entwurfs zu denen eine Stellungnahme abgegeben werden konnte, stehen m in digitaler Fassung zum Download zur Verfügung:
Die Ergebnisse des zweiten Offenlage- und Beteiligungsverfahrens wird der Planungsausschuss am 17.01.2018 beraten und Abwägungsbeschlüsse über sämtliche Einzelanregungen fassen.
Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie mit Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Kapitel 3.2)
hier:
- Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens gem. § 12 LplG und § 10 ROG zum 2. Offenlage-Entwurf (Stand Juli 2017)
- Empfehlung Satzungsbeschluss gem. § 12 Abs. 10 LplG
(siehe Sitzungsvorlage DS PlA 01/18,
Anlage 1 zu DS PlA 01/18 (Synoptische Darstellung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 12 LplG und § 10 ROG zum zweiten Offenlage-Entwurf (Stand Juli 2017),
Anlage 1a zu DS PlA 01/18 (Synoptische Darstellung der Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 12 LplG und § 10 ROG zum zweiten Offenlage-Entwurf (Stand Juli 2017)
hier: im Dezember 2017 eingegangene Stellungnahmen der Landesministerien, des Landesamts für Denkmalpflege sowie der VVG Waldkirch - Gutach i. Br. - Simonswald)
Zuordnungstabelle ID - lfd. Nr.
Zuordnungstabelle Gebiete - lfd. Nr.
Anlage 2 zu DS PlA 01/18 (Plansätze mit Begründung)
Plansätze mit Begründung: Fassung im Änderungsmodus
Anlage 3 zu DS PlA 01/18 (Ergänzungen der Raumnutzungskarte im Maßstab 1:50.000 Blatt Nord, Blatt Mitte und Blatt Süd)
Raumnutzungskarte mit Ergänzungen im Maßstab 1:50.000 Blatt Nord, Blatt Mitte und Blatt Süd
Anlage 4 zu DS PlA 01/18 (Umweltbericht)
Anlage 5 zu DS PlA 01/18 (Methodendokumentation zum Kapitel 4.2.1 Windenergie)
Anlage 6 zu DS PlA 01/18 (Tabellarische und kartografische Übersicht der Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen)
Anlage 7a zu DS PlA 01/18 (Tabellarische und kartografische Übersicht der Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald)
Anlage 7b zu DS PlA 01/18 (Tabelle mit Gebietsinformationen der Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald)
- beschließend -
Die Verbandsversammlung hat am 25.01.2018 im Rahmen des zweiten Offenlage- und Beteiligungsverfahrens Abwägungsbeschlüsse über sämtliche eingegangenen Einzelanregungen zur Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie mit Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz- und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Kapitel 3.2) gefasst und sich die Abwägungsentscheidungen des Planungsausschusses aus dem ersten Beteiligungsverfahren zu eigen gemacht.
Ferner hat sie das Kapitel als Satzung beschlossen.
Die mit dieser Teilfortschreibung ergänzten Festlegungen Kapitel 4.2.1 Windenergie mit Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz- und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Kapitel 3.2), bestehen aus
Weitere Unterlangen:
Die Planunterlagen wurden dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zur Genehmigung vorgelegt. Rechtskraft erhält die Teilfortschreibung mit Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Alle Einwender werden nach der Genehmigung über die Behandlung ihrer Stellungnahmen informiert.
Die Verbandsversammlung ist der Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vom 19.12.2018 der am 25.01.2018 als Satzung beschlossenen Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.2.1 Windenergie mit Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald (Kapitel 3.2) am 13.12.2018 im Rahmen eines vorsorglichen Beitrittsbeschlusses einstimmig beigetreten (DS VVS 12/18).
Die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erfolgte am 28.12.2018. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat die Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein am 19.12.2018 genehmigt (Pressemitteilung vom 28.12.2018).
Alle Einwender wurden im Januar 2019 schriftlich über die Behandlung ihrer Stellungnahme informiert.
Stellungnahmen von Privatpersonen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen in den Dokumenten anonymisiert.