Die Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 1.2.6 Ressourceneffizienz und erneuerbare Energien, Kapitel 2.4.3 Freizeit und Tourismus, Kapitel 3.1.1 Regionale Grünzüge, Kapitel 4.2.0 Allgemeine Grundsätze, Kapitel 4.2.2 Solarenergie und Kapitel 4.2.6 Energieverteilung und -speicherung, ist am 15.05.2025 als Satzung beschlossen worden. Die Teilfortschreibung wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung am 21.08.2025 verbindlich.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein hat am 30.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung „Solarenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 17/22).
Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Eine öffentliche Bekanntmachung wurde auf der Homepage veröffentlicht. Hinweise und Informationen zur Teilfortschreibung „Solarenergie“ konnten bis zum 22.02.2023 abgegeben werden.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 16. Mai 2024 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens und der Offenlage der Teilfortschreibung „Solarenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 01/24).
In der Zeit vom 06. Juni 2024 bis einschließlich 07. Juli 2024 hat die Öffentlichkeitsbeteiligung stattgefunden.
Bekanntmachungstext (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Zu dem Planentwurf (bestehend aus den Plansätzen und der Begründung, den in der Raumnutzungskarte enthaltenen Vorbehaltsgebieten für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen und dem Umweltbericht) konnte jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail Stellung nehmen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden gebeten, ihre Stellungnahme umgehend, spätestens bis zum 30. August 2024, abzugeben.
Planentwurf
Zweckdienliche Unterlagen
Parallel zum Offenlage- und Beteiligungsverfahren der Teilfortschreibung „Solarenergie“ erfolgte auch jenes der Teilfortschreibung „Windenergie“.
Die Verbandsversammlung der Region Südlicher Oberrhein hat am 15. Mai 2025 über sämtliche im Rahmen des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens eingegangenen Einzelanregungen Abwägungsbeschlüsse gefasst und die Teilfortschreibung „Solarenergie“ als Satzung beschlossen (vgl. DS VVS 02/25).
Die mit der Teilfortschreibung ergänzten Festlegungen bestehen aus
Weitere Unterlagen:
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 21.08.2025. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich.