Als Folge der Nutzung der Atomenergie stellt sich die Frage nach der Entsorgung der dabei entstandenen hochradioaktiven Abfälle. Mit der Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG) 2017 hat der Bundestag einen neuen Suchlauf gestartet. Gesucht wird der Standort, der die bestmögliche Sicherheit für Mensch und Umwelt für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Die bundesweite, ergebnisoffene Standortsuche soll partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend ablaufen. Dazu findet bereits in einem frühen Verfahrensstand eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein begleitet zusammen mit anderen Akteuren aus Südbaden den Suchprozess und bringt in diesen die regionalen Interessen ein.
Vorhabenträgerin des Endlagers und zuständig für die Standortsuche ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) verantwortet unter anderem die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Daneben wurde ein Nationales Begleitgremium als vermittelnde und unabhängige Instanz des Standortauswahlverfahrens eingesetzt. Am Ende jeder Etappe des Suchprozesses wird der Bundestag entscheiden.
Ablauf des Suchverfahrens
Das Verfahren zur Suche des Endlagers erfolgt schrittweise. Nach jedem Schritt verbleiben weniger Standortmöglichkeiten.
Standortauswahl - erklärt in 90 Sekunden, Quelle: BGE
Aktueller Stand der Suche
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat am 28.09.2020 den Zwischenbericht Teilgebiete vorgelegt. Dieser führt insgesamt 90 Teilgebiete auf, die etwa 54 % der Fläche Deutschlands abdecken und als geologisch potenziell geeignete Suchräume für das Endlager weiter betrachtet werden sollen. Die Region Südlicher Oberrhein ist dabei teilweise von einem Teilgebiet im kristallinen Wirtsgestein betroffen.
Orange dargestellt sind die Bereiche, welche laut BGE „günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle bieten“ (Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage des „Zwischenberichts Teilgebiete“)
Im Laufe des Jahres 2021 wurde durch die Fachkonferenz Teilgebiete der Zwischenbericht in drei Sitzungen beraten und der BGE ihre Beratungsergebnisse vorgelegt. Die BGE wird diese bei der weiteren Reduzierung des Suchraums, d. h. ihrem Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen, berücksichtigen.
Behandlung in den Verbandsgremien des Regionalverbands Südlicher Oberrhein