Energiewende

12.09.2022

Planhinweiskarten zu Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik vorgestellt. Region Südlicher Oberrhein gut aufgestellt.

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein begrüßt die heutige Veröffentlichung der sogenannten Planhinweiskarten zu Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik durch die Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände und das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (Pressemitteilung vom 12.09.2022). Verbandsvorsitzender Otto Neideck: „Die Karten zeigen, dass wir in der Region Südlicher Oberrhein bereits gut aufgestellt sind. Für die Zukunft wollen wir weitere Flächen für die Erneuerbaren Energien sichern bzw. dafür öffnen, wie wir es in der Planungsoffensive im März 2022 zugesagt haben.“

Bereits der seit 2017 rechtskräftige Regionalplan für die Region Südlicher Oberrhein hat großen Wert auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien gelegt. Mit der Teilfortschreibung Windenergie (rechtskräftig seit 28.12.2018) wurden im Regionalplan die aus regionaler Perspektive besten, d. h. windhöffigsten und zugleich konfliktärmsten Gebiete für eine Windenergienutzung gesichert. Diese umfassen rund 900 Hektar, wovon rund die Hälfte auch heute noch für den Zubau von Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Das Plankonzept sieht jedoch keinen außergebietlichen Ausschluss vor. Verbandsdirektor Wolfgang Brucker: „Wie die Planhinweiskarten eindrücklich zeigen, stehen einer Windkraftnutzung auf großer Fläche und insbesondere in den windhöffigen Teilen unserer Region keine Festlegungen der Regionalplanung entgegen.“

Auch in Bezug auf große Photovoltaikanlagen auf Freiflächen liegt mit dem rechtskräftigen Regionalplan bereits ein ausgewogenes Steuerungsmodell vor, welches den Zubau an Freiflächen-Photovoltaikanlagen einerseits und andererseits den Erhalt landwirtschaftlich besonders geeigneter Flächen sowie andere Zielsetzungen abwägend berücksichtigt. Wie von der Verbandsversammlung am 14. Juli 2022 beschlossen, soll es darüber hinaus auch eine regionalplanerische Sicherung von Gebieten für Freiflächen- Photovoltaik geben. Eine entsprechende Teilfortschreibung des Regionalplans ist in Vorbereitung. Auch die regionalplanerische Gebietskulisse für die Windenergie wird zukünftig erweitert werden, um neuen Fachdaten (darunter die neue „Planungsgrundlage Auerhuhn“) sowie den gesetzlichen Vorgaben (Wind-an-Land-Gesetz und andere) Rechnung zu tragen. Die Aufstellungsbeschlüsse können voraussichtlich in der Sitzung der Verbandsversammlung am 30. November 2022 gefasst werden.


Die Planhinweiskarten sind unter folgenden Links abrufbar:

Freiflächen-Photovoltaik

Windenergie

Hinweis:
In den Planhinweiskarten sind jeweils drei Kategorien für die Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergie- und Freiflächenanlagen vorhanden. Diese Kategorien beziehen sich ausschließlich auf die Gebietsfestlegungen des jeweils einschlägigen Regionalplans. Sie bilden weder bauleitplanerische Festsetzungen (z. B. Konzentrationszonen) noch fachrechtliche Ausweisungen (z. B. Naturschutzgebiete) und Kriterien (z. B. Immissionsschutzabstände) ab.

Die Farben sind wie folgt zu interpretieren:

  • Grün: Keine entgegenstehenden raumordnerischen Ziel-Festlegungen
  • Gelb: Raumordnerische Einzelfallprüfung erforderlich (Ausnahmen sind in den Plansätzen des Regionalplans festgelegt)
  • Weiß: Entgegenstehende raumordnerische Ziel-Festlegungen