Zweites Offenlage- und Beteiligungsverfahren zur regionalen Windenergieplanung

07.07.2017

Überarbeiteter Entwurf des Regionalplankapitels Windenergie beraten

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat in seiner gestrigen Sitzung in Freiburg den überarbeiteten Entwurf des Regionalplankapitels Windenergie beraten. Das Gremium beschloss zugleich das zweite Offenlage- und Beteiligungsverfahren, bei dem jedermann zu den geplanten Gebieten für die Windenergienutzung Stellung nehmen kann.

Bereits im November 2014 hatte der Regionalverband einen Planentwurf vorgelegt, der die aus regionaler Perspektive am besten geeigneten und zugleich konfliktärmsten Gebiete für die Nutzung der Windenergie in der Region Südlicher Oberrhein festlegt. Auf Grundlage der dazu eingegangenen Anregungen und Hinweise, zwischenzeitlich weiterentwickelter und konkretisierter Planungsstände der Städte und Gemeinden, aktualisierter und ergänzter Fach- und Datengrundlagen sowie eigenen Untersuchungen im Hinblick auf den Schutz des Landschaftsbilds hat sich der Planungsausschuss auf einen neuen Planentwurf verständigt. Dieser sieht insgesamt 19 Gebiete für die Windenergienutzung (offiziell: „Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“) mit einer Gesamtgröße von rund 1.120 Hektar vor (Übersichtskarte).

Im Unterschied zu den Windenergieplanungen der Städte und Gemeinden wird durch diese regionalplanerische Festlegung kein Ausschluss von Windkraftanlagen an anderer Stelle erwirkt. Verbandsdirektor Dieter Karlin stellt klar: „Die Konzentrationszonen für die Windenergienutzung, die von den kommunalen Planungsträgern in den Flächennutzungsplänen dargestellt werden, können über die regionalplanerischen Vorranggebiete hinausgehen oder auch zusätzliche Gebiete umfassen. In den regionalplanerischen Vorranggebieten darf jedoch kein Ausschluss von Windkraftanlagen vorgesehen werden.“ Dieter Karlin verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Anpassungspflicht der Kommunen an die Regionalplanung: „Unser regionales Konzept wird die Minimalkulisse für die Windenergienutzung in unserer Region sein.“

Angesichts der komplementären Planungskompetenz der regionalen und kommunalen Ebene bei der Steuerung der Windenergienutzung hebt der Verbandsvorsitzende, Otto Neideck, den Mehrwert der Planung hervor: „Mit dem vorliegende Planentwurf sichern wir die am besten für eine Nutzung der Windenergie geeigneten Räume vor entgegenstehenden Planungen und Maßnahmen. Wir sind zuversichtlich, dass diese windstarken Gebiete auch unter den sich stetig verändernden Förderbedingungen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wirtschaftlich tragfähig sein werden.“

Derzeit sind in der Region 69 regionalbedeutsame Windkraftanlagen vorhanden (einschließlich genehmigter, jedoch noch nicht in Betrieb genommener Anlagen,  Übersichtskarte). Davon stehen 23 Anlagen innerhalb der 19 im Planentwurf enthaltenen Vorranggebiete. Mit dem vorliegenden Entwurf soll Planungsrecht für rund 60 zusätzliche Windkraftanlagen modernen Typs geschaffen werden. Bei einer durchschnittlichen Nennleistung von 3 Megawatt (MW) pro Anlage summiert sich dies bei durchschnittlichen Windverhältnissen – zurückhaltend geschätzt – auf rund 250 bis 300 Millionen Kilowattstunden (Mio. kWh) Strom pro Jahr. Somit ließe sich mit den 60 zusätzlichen Windkraftanlagen der durchschnittliche Stromverbrauch von 80.000 bis 100.000 Privathaushalten decken. (Zum Vergleich: Im Jahr 2015 waren Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von zusammen 71,5 MW in der Region installiert. Aus diesen wurden 2015 rund 97 Mio. kWh Strom ins Netz eingespeist.)

Die vorliegende Planung stellt somit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, das heißt sowohl zum Klimaschutz als auch zur Nutzung des regionalen Wertschöp-fungspotenzials und zur Dezentralisierung der Energieversorgungsstrukturen dar. Verbandsdirektor Dieter Karlin betont noch einen weiteren Mehrwert des regionalen Planungsprozesses: „Durch das Aufzeigen der regional besonders geeigneten Gebiete konnten wir vielerorts neuen Schwung in die kommunalpolitische Willensbildung und die öffentliche Diskussion bringen. Die überfachliche und überörtliche Perspektive der Regionalplanung konnte vielfach zur Abstimmung der Gemeinden untereinander beitragen.“

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum zweiten Entwurf des Regionalplankapitels Windenergie ist für den Zeitraum vom 24. Juli bis 31. August 2017 vorgesehen. Weitere Informationen zum Offenlage- und Beteiligungsverfahren sowie alle relevanten Planungsunterlagen werden ab Mitte Juli 2017 auf der Webseite des Regionalverbands zur Verfügung stehen (www.rvso.de/wind2).