Fortschreibungsverfahren zum Regionalplan 1995, Kapitel „Einzelhandelsgroßprojekte"

25.09.2009

„Grünes Licht“ für neue Regeln zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten

Am 24.09.2009 hat der Planungsausschuss des Regionalverbands Südlicher Oberrhein den Offenlageentwurf einer Teilfortschreibung des Regionalplans 1995 Kapitel „Einzelhandelsgroßprojekte“ beschlossen und damit grünes Licht für das Beteiligungsverfahren gegeben. Hierdurch werden in der gesamten Region Südlicher Oberrhein verbindliche Regelungen zur Ansiedlung von regionalbedeutsamen Einzelhandelsvorhaben getroffen, die erstmals auch Aussagen zu konkreten Standortbereichen beinhalten. Da die bisherige Regelung des Regionalplans 1995 weder den zwischenzeitlich geänderten gesetzlichen Anforderungen noch den fortlaufenden Entwicklungsprozessen im Einzelhandel gerecht wird, ist eine Neufassung erforderlich geworden.


Verbandsvorsitzender Otto Neideck begrüßte die Entscheidung: „Mit den vorgesehenen Regelungen kann eine regional ausgewogene Entwicklung des Einzelhandels unter besonderer Berücksichtigung der Versorgungslage im ländlichen Raum gewährleistet und gleichzeitig dem Wildwuchs auf der grünen Wiese Einhalt geboten werden.“


Durch die Neufassung nimmt der Regionalverband Südlicher Oberrhein die gesetzliche Pflichtaufgabe der Steuerung regionalbedeutsamer Einzelhandelsvorhaben wahr. Regionalbedeutsame Einzelhandelseinrichtungen sind solche Vorhaben, die aufgrund ihrer Lage, ihrer Art, ihrer Größe und/oder ihres Sortiments überörtliche Auswirkungen haben können. Diese Vorhaben unterliegen zukünftig den neuen Regelungen des Regionalplans Südlicher Oberrhein.


Binnen einer dreimonatigen Frist können sich die am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf äußern und dabei auch Änderungs- bzw. Modifikationsvorschläge einbringen. Ergänzend wird auch die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt. Der Planentwurf wird hierzu sowohl bei der Geschäftsstelle des Regionalverbands Südlicher Oberrhein als auch bei den Landratsämtern Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis sowie bei der Stadt Freiburg vom 19.10.2009 bis zum 18.11.2009 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Ergänzend wird der Entwurf auch auf der Webseite des Regionalverbands Südlicher Oberrhein ( www.region-suedlicher-oberrhein.de ) zur Einsichtnahme für Jedermann in das Internet eingestellt. Betroffene können sich hierdurch ebenfalls am Verfahren beteiligen und sich währenddessen gegenüber der Geschäftsstelle des Regionalverbands Südlicher Oberrhein äußern.

 
 

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