Bundesverkehrsminister Tiefensee verschleppt Überprüfung des Schienenbonus

29.09.2008

Forschungserkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Schienenverkehrslärms

Der Verbandsvorsitzende des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, Otto Neideck, reagierte auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das die jüngsten Forschungserkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Schienenverkehrslärms ignoriert.

Der Brief, mit dem das Ministerium auf die vom Regionalverband mehrfach hingewiesene Schienenlärmproblematik im Zusammenhang mit dem Ausbau der Rheintalbahn antwortete, traf nach fast zwei Jahren dazu mit reichlich Verspätung bei der Geschäftsstelle ein. In der Antwort des Ministeriums kommt klar zum Ausdruck, dass eine Überprüfung des Schienenbonus, wonach der Eisenbahn höhere Lärmwerte zugestanden werden als anderen Verkehrsträgern, trotz neuer Forschungserkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen des Schienenverkehrslärms nach wie vor nicht für notwendig gehalten wird. So ignoriert das Ministerium geflissentlich die jüngsten Forschungsergebnisse zum Schienenverkehrslärm aus den letzten beiden Jahren und bezieht sich nach wie vor lediglich auf den Erkenntnisstand von 2006, der eine Überprüfung des Schienenbonus nicht rechtfertigen würde. Insbesondere die anlässlich des ersten Schienenlärmkongresses in Freiburg im Juli 2008 vorgestellten Untersuchungsergebnisse von Frau Prof. Dr. Griefahn (Universität Dortmund) belegen jedoch, dass die gesundheitlichen Auswirkungen des Schienenverkehrslärms ein Festhalten am Schienenbonus nicht mehr zeitgemäß erscheinen lassen.


Verbandsvorsitzender Neideck forderte das Ministerium in seiner Antwort nun dazu auf, die bereits zugesagte Überprüfung des Schienenbonus nicht mehr zu verzögern, sondern zügig umzusetzen. Dabei gilt es, auch die neuesten Forschungserkenntnisse zum Schienenverkehrslärm zu berücksichtigen, sodass ein Ausbau der Rheintalbahn nach rechtssicheren Maßstäben erfolgen kann.


Otto Neideck appellierte an den für die Beurteilung von Schienenverkehrslärm zuständigen Bundesminister: „Die vom Schienenlärm betroffenen Menschen haben ein Recht, von der Politik fachlich tragfähige Aussagen zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Schienenlärms zu erhalten. Die zugesagte Überprüfung des Schienenlärms darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.“

 
 

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