Offenlage- und Beteiligungsverfahren zum Planentwurf 2023
Vom 28.08.2023 bis einschließlich 27.10.2023 fand gemäß § 11 Abs. 2 NatSchG i. V. m. § 12 LplG Abs. 2 – 6 die Beteiligung der der Gemeinden, der Träger öffentlicher Belange und sonstigen berührten Verbände sowie der Öffentlichkeit zum Entwurf des Landschaftsrahmenplans statt.
Die am 18.07.2024 erfolgten Beschlüsse der
Verbandsversammlung zu den im Offenlage- und Beteiligungsverfahren eingegangenen
Äußerungen finden Sie hier.
Weiterführenden Informationen zum Fortschreibungsverfahren des Landschaftsrahmenplans
Dokumente des Offenlageentwurfs Juli 2023
Eine
zusammenfassende Darstellung der erheblichen Umweltauswirkungen des Plans
erfolgt entsprechend § 17 Abs. 1 UVwG im Textteil des
Planentwurfs in Kap. 6.