Empfehlung des Beirats für Raumentwicklung

13.05.2025

Raumordnungspolitik in der neuen Legislaturperiode des Deutschen Bundestags

Selten waren die Flächenansprüche und Flächennutzungskonkurrenzen so groß wie heute: Energiewende, Wohnraummangel, Transformation der Wirtschaft, Ausbau der Infrastruktur, Klimaschutz und Klimaanpassung brauchen Platz. Gleichzeitig soll die Flächeninanspruchnahme insgesamt reduziert werden.

Die Herausforderungen der vergangenen Legislaturperioden haben dazu geführt, dass einzelne Raumnutzungen – beispielsweise für Erneuerbare Energien – priorisiert und raumordnerische Belange dezentral Fachressorts und Fachgesetzen zugeordnet. Dies hat die ordnende und ausgleichende Funktion der Raumordnung eingeschränkt.

Damit die dynamischen Transformationsprozesse in Deutschland erfolgreich bewältigt werden können, empfiehlt der Beirat für Raumentwicklung für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, die Raumordnungspolitik zu stärken, zu modernisieren und institutionell wirksam einzubetten (Empfehlung des Beirats für Raumentwicklung für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags).

Der Beirat für Raumentwicklung berät das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung. Die Mitglieder des Beirates setzen sich aus Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen, deren Tätigkeit relevante Bezüge zur räumlichen Entwicklung des Bundesgebietes hat, insbesondere der Wissenschaft und der Praxis (Beirat für Raumentwicklung beim BMWSB).