Pressegespräch zum Jahresabschluss

22.12.2022

Welche Schwerpunkte prägten das zu Ende gehende Jahr? Welche Aufgaben und Themen rücken 2023 in den Vordergrund?

VVVD

Im Rahmen eines Pressegesprächs zum Jahresabschluss 2022 informierten Verbandsvorsitzender Otto Neideck und Verbandsdirektor Wolfgang Brucker am 20.12.2022 über die Arbeit des Regionalverbands Südlicher Oberrhein. Themen des Gesprächs waren insbesondere der Ausbau der Erneuerbare Energien, der Masterplan Radverkehr Südliche Ortenau/Nördlicher Breisgau, der Landschaftsrahmenplan sowie das Interreg-Projekt SmartCommUnity.


Erneuerbare Energien

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 30.11.2022 in Friesenheim beschlossen, künftig mehr Gebiete für die Windenergienutzung und erstmals auch Gebiete für Solarenergienutzung festzulegen.

Entsprechend der vom Landtag am 09.11.2022 beschlossenen Änderung des Landesplanungsgesetzes sollen die Regionalplan-Fortschreibungen „Windenergie“ und „Solarenergie“ bis spätestens 30.09.2025 als Satzungen festgestellt werden. Ausgehend von dem vom Bund gesetzten Flächenbeitragswert für Baden-Württemberg sieht die laufende Novelle des Klimaschutzgesetzes (vgl. LT-Drs. 17/3741) vor, dass alle Regionen im Land (ungeachtet ihrer Windhöffigkeit und Restriktionsdichte gleichermaßen) Gebiete in einer Größenordnung von 1,8 % der jeweiligen Regionsfläche für die Nutzung der Windenergie festlegen sollen. Für Photovoltaik auf Freiflächen will das Land ein eigenes Landesflächenziel (0,2 % der Regionsfläche) festlegen.

„Wir stimmen den auf Bundes- und Landesebene gesetzten Ausbaupfaden der Wind- und Solarenergie grundsätzlich zu. Nicht nachvollziehen können wir jedoch, dass sich Land und Bund zur Umsetzung dieser Ziele stark auf die gesetzliche Vorgabe von Flächenanteilen (in % der Regionsfläche) für die Erneuerbaren Energien kaprizieren. Mengenziele (in MW installierbarer bzw. in MWh erwartbarer Leistung) erschienen uns erfolgversprechender und zu raumverträglicheren Lösungen beitragend“, so Neideck.

Die Teilfortschreibung „Windenergie“ ist erst Ende 2018 rechtskräftig geworden. Mit ihr wurden – unter Berücksichtigung der damals für die Regionalplanung geltenden Planungsgrundlagen und -kriterien – rund 900 ha (0,22 % der Regionsfläche) für den raumverträglichen Ausbau der Windenergienutzung in der Region gesichert bzw. geschaffen. Die bisherigen Flächen reichen somit bei Weitem nicht aus, um den Flächenbeitragswert des Bundes zu erfüllen.

Für den Fall das dieser Wert nicht erreicht werden würde, sehen die bundesrechtlichen Regelungen vor, dass Windenergieanlagen mittelfristig im gesamten Planungsraum privilegiert wären und es weder durch die Kommunen noch durch den Regionalverband eine planerische Steuerung der Windenergienutzung gäbe. Brucker warb vor diesem Hintergrund: "Hinsichtlich eines verträglichen und gesteuerten Ausbaus der Windenergie sollten daher alle Planungsebenen, das Land und die Fachverwaltungen eingeschlossen, frühzeitig und gemeinsam darauf hinarbeiten, die Zielwerte des Bundes zu erreichen.“

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde den Regionalverbänden formell die Möglichkeit eröffnet, Vorranggebiete für Solaranlagen auf Freiflächen festzulegen. Auch wenn bereits jetzt aus raumordnerischer Sicht viele Gebiete der Region Südlicher Oberrhein für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung stehen, besteht die Hoffnung, dass der Ausbau durch eine konkrete regionale Angebotsplanung beschleunigt werden kann. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind in der Regel nicht privilegiert im Sinne des Baugesetzbuches, so dass die abschließende Steuerung der kommunalen Bauleitplanung vorbehalten bleibt.

Sobald alle wesentlichen Planungsgrundlagen vorliegen, können durch die Verbandsverwaltung erste Suchraumkulissen zu den Themenbereichen gebildet werden. Der Zeitplan sieht vor, dass die Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie im Laufe des Jahres 2023 erarbeitet und spätestens bis zum 01.01.2024 in die Auslegung (Offenlage) gebracht werden sollen. Ziel ist es, geeignete und möglichst konfliktarme Gebiete zu identifizieren und sich trotz des ambitionierten Zeitplans mit allen betroffenen Akteuren frühzeitig abzustimmen. Mit den Planungen möchte der Regionalverband einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Kommunen und Projektierern einen sicheren Planungskorridor verschaffen.

 


PV
Masterplan

Masterplan Radverkehr Südliche Ortenau/Nördlicher Breisgau

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2022 in Au (Hexental) mit dem Ausbau der Radinfrastruktur in der Region befasst. Gefreut hat die Regionalrätinnen und Regionalräte dabei die hohe Beteiligung und die Ergebnisse der ersten Beteiligungsphase zum Masterplan Radverkehr Südliche Ortenau/Nördlicher Breisgau.

In der ersten Stufe der Online-Beteiligung haben die Bürgerinnen und Bürger insgesamt über 420 Konfliktstellen und Verbesserungsmöglichkeiten im Radverkehrsnetz der sieben Städte und Gemeinden benannt. Viele davon wurden zusätzlich kommentiert oder mit einem „Like“ versehen. Auch können Handlungsschwerpunkte identifiziert werden, darunter Bordsteinabsenkungen und eine ergänzte Beschilderung, die sich schnell umsetzen lassen, aber auch Lückenschlüsse und Querungshilfen, die mehr Vorlaufzeit, Planung und Abstimmung erfordern.

In der zweiten Phase der Beteiligung wird es im März 2023 Workshops in den beteiligten Städten und Gemeinden sowie eine erneute Online-Beteiligung geben.


Landschaftsrahmenplan

Neben dem Regionalplan ist die Erstellung des Landschaftsrahmenplans Pflichtaufgabe der Regionalverbände. Der Landschaftsrahmenplan, ein Fachplan für Natur, Freiraum und Umwelt auf überörtlicher Ebene, hat keine eigene Rechtsverbindlichkeit, er hat rein gutachterlichen Charakter.

Inhaltlich wird nicht nur der Arten- und Biotopschutz (Biodiversität) betrachtet, vielmehr geht es auch um eine Bestandsaufnahme, auch für „unbelebte“ Umweltmedien wie Boden und Grundwasser. Adressaten sind die (kommunalen) Planungsträger, Fach- und Genehmigungsbehörden sowie die interessierte Fachöffentlichkeit. Mit einem breiten Fundus an Fachinformationen sollen Arbeitshilfen und ein praktischer Mehrwert für eine Vielzahl von Planungsaufgaben in der Region geschaffen werden.

Das förmliche Offenlage- und Beteiligungsverfahren wird Mitte 2023 beginnen.

LRP
Icon SmartCommunity
Logo SmartCommUnity

SmartCommUnity

Mit dem abgeschlossenen Interreg-B-Projekt SmartVillages (April 2018 – Oktober 2021) konnte der Regionalverband Südlich Oberrhein eine smarte digitale Transformation in der Pilotkommune Löffingen begleiten. Mit zusätzlicher nationaler Förderung konnte die Projektumsetzung auf die Nachbargemeinden Eisenbach (Hochschwarzwald) und Friedenweiler ausgeweitet werden. Als Ergebnis entstand zum Beispiel ein Bürgertaxi, eine Potenzialanalyse für einen Coworking-Space wurde erstellt, eine Gemeindemitarbeiterin wurde zur Digitallotsin geschult und Verwaltungsdienstleistungen verbessert. In allen Pilotgemeinden ist nunmehr seit über einem Jahr die DorfFunk-App und der „Hochschwarzwald-Funk“ (www.hswfunk.de) verfügbar.

Anknüpfend an die Erfolge des Projekts SmartVillages gibt es im Rahmen der neuen INTERREG-B-Förderperiode (2021 – 2027) eine Fortführung und Weiterentwicklung des Projekts. Das neu konzipierte Projekt SmartCommUnity vereint zwölf Projektpartner aus sechs Alpenländern. Die Laufzeit ist auf drei Jahre angesetzt (November 2022 – Oktober 2025). Der Gemeindetag Baden-Württemberg übernimmt die Rolle des Observers.

SmartCommUnity zielt darauf ab, mithilfe der Digitalisierung konkrete Lösungen für die Bedarfe und Herausforderungen ländlicher Räume zu entwickeln. Pilotkommunen des Regionalverbands Südlicher Oberrhein sind die Stadt Elzach und die Gemeinde Winden im Elztal. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort soll eine umsetzungsorientierte Vision und smarte Projekte entwickelt werden. Ziel ist es, die Lebensqualität und Standortattraktivität der Gemeinden zu verbessern. "Der interkommunale Austausch mit innovativen Kommunen, die Vernetzung untereinander sowie der mit dem Projekt verbundene internationale Austausch bilden einen deutlichen Mehrwert“, waren sich Neideck und Brucker einig.